Mietspiegel 2011/2012 für Stuttgart erschienen

Der neue Mietspiegel 2011/2012 ist ab sofort erhältlich. Beziehen kann man eine Ausgabe über die Stadt Stuttgart unter diesem Link: http://www.stuttgart.de

Änderungen ergeben sich vor allem für Eigentümer, die ihr Haus energetisch sanieren lassen, dafür darf ab sofort ein Zuschlag erhoben werden. Dafür müssen allerdings mindestens drei von vier der nachfolgenden Massnahmen erfolgt sein:

  • Wärmedämmung der Aussenwände
  • Wärmedämmung des Daches
  • Wärmedämmung des Kellers
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Alles in allem ist die Preissteigerung zum letzten Mietspiegel mit nur 3,8% durchaus moderat.

Unser Team

wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Und als einen kleinen Ausblick in die schöne Welt des web 2.0: Die uralte Weihnachtsgeschichte neu erzählt:

Zensus 2011 – wichtige Infos zur Vorbefragung

Liebe Eigentümer,

zur Zeit verschickt das Statistische Landesamt vermehrt Fragebogen an unsere Eigentümer. Sollten Sie so einen Fragebogen erhalten, sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Der Fragebogen wird in Baden-Württemberg nicht flächendeckend versandt, es kann also sein, dass Ihr Nachbar so einen Brief erhält und Sie nicht. Innerhalb von 14 Tagen sind die Fragen  von Ihnen zu beantworten und an das Statistische Amt zurückzusenden. Ausfüllen kann man den Bogen konventionell oder online. Mit dem Fragebogen soll durch eine Vorbefragung der Eigentümer eine bessere Datenkonsistenz für die eigentliche Zensusbefragung am 9.11.2011 erreicht werden.

Für umfassende Information zum Zensus 2011 hier der Link zum Onlineportal: Zensus 2011

Heizkörper entlüften, gewusst wie.

Nachdem in den letzten Tagen die Heizsaison losging und nun auch so langsam die letzten harten Kerle an den Thermostatventilen drehen, gibt es hier noch die Anleitung, wie man seine Heizung richtig entlüftet (die Frau auf dem Heizkörper gibt es leider nicht dazu):

http://www.meine-heimwerkertipps.de/heizung-entlueften-es-wird-wieder-warm/

wenn der Heizkörper nicht warm wird – verklemmtes Heizkörperventil selbst reparieren

Bald ist es wieder soweit, die Heizsaison beginnt. Angesichts der schönen sonnigen Tage und noch warmen Temperaturen mag man noch gar nicht glauben, dass es bald wieder soweit ist. Wenn man dann eines Abends das Frösteln anfängt, ist der Gang zum Heizköper der nächste Schritt. Dumm nur, wenn dieser nicht warm wird. Verschiedene Ursachen können als mögliches Problem in Frage kommen:

  • die Heizungsanlage läuft nicht: das kann man schnell rausfinden, indem man beim freundlichen Nachbarn klingelt und diesen fragt ob er auch das Problem mit kalten Heizkörpern hat
  • die Heizkörper müssen entlüftet werden oder aber
  • die Heizkörperventile klemmen

Dass Heizkörperventile klemmen, ist gar nicht so selten, wenn diese über den Sommer nicht bewegt wurden. Als mögliche Ursache kann ein festsitzender Ventilstift in Frage kommen. Den kann man, wenn man ein wenig Übung hat auch selber reparieren und spart sich damit die Kosten für einen Handwerker. Wie das geht ist sehr gut in diesem Blogbeitrag hier beschrieben:

Festsitzende Heizkörperventile reparieren

Techem – Die Fortsetzung

Über die “Freundlichkeit” des Hauses Techem wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Aus dem Blog einer Guerilla Marketing Agentur kann man nun erfahren, dass Techem nicht nur aufgrund seines unfreundlichen Callcenters dringend Unterstützung benötigt. In zahlreichen Veröffentlichungen (z.B. Welt Online ) wird der Konzern der Abzocke beschuldigt.

Wie das Experiment der Agentur zeigt, verfügt Techem offensichtlich nicht über entsprechende Krisenmanagement Tools, sonst hätte sich sicherlich, wie im Fall des unfreundlichen Callcenters, jemand aus dem Hause Techem gemeldet.

Techems Auffassung von Freundlichkeit

Aktueller Dialog mit dem Service Center der Techem, nachdem eine email bereits erfolglos war: “Guten tag, ich sehe in meinem Kundenaccount keine Daten.” schnippische Antwort der Callcenteragentin: “Das können Sie auch nicht, Sie haben mir eine ganz falsche Nummer gegeben.” “Nein, habe ich nicht, ich habe das Schreiben vor mir und komme auch mit dieser Kundennummer in den Account aber da sind keine Daten.” Antwort: “Kann gar nicht sein, ich habe eine andere Kundennummer” meine Antwort: “Schön für sie, aber ich möchte jetzt bitte meine Daten eingeben können, was muss ich also tun?” Antwort der gereizten Dame: “die Kundennummer nehmen, die ich Ihnen gegeben habe.” mein Part: “geht leider nicht, da funktioniert das Passwort nicht”. noch gereiztere Callcenteragentin: “ja, dass muss ich Ihnen noch zuschicken, das müssen Sie ja auch noch extra anfordern.” Zitat von der Techem Website: “Wir kümmern uns um die schnelle, reibungslose Erfassung und Abrechnung der Energieverbräuche.” von Freundlichkeit war ja auch keine Rede….

Wohnen in Stuttgart

HHL- Halbhöhenlage – eine der sichersten Geldanlagen in der Schwabenmetropole. Aber dieses Kriterium reicht noch nicht aus, um den berühmten Tritt ins Fettnäpfchen beim Immobilienkauf zu vermeiden. Das Stadtviertel muss auch passen. So sind die begehrtesten Wohnlagen in Stuttgart natürlich auf dem Killesberg zu finden aber auch Viertel wie Degerloch oder Sillenbuch sind traditionell ausgezeichnet zum Wohnen und Leben.

Die Schwaben legen ihr Geld gerne in Form von Immobilien an. “Schaffe, schaffe, Häusle baue” hat Tradition in der Stadt am Neckar aber gute Immobilien sind rar und so werden viele Premiumobjekte erst gar nicht auf dem freien Markt angeboten sondern wandern unter der Hand zu einem neuen Besitzer.

Quelle: pixelio / Rainer Sturm

Die prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren verschärft. Neu gebaut und nach neuesten Standards ausgestattet wird schon seit Jahren nur noch wenig. Meistens entsprechen die angebotenen älteren Häuser und Wohnungen nicht den neuesten Energiestandards. Aber gerade das ist gefragt wie nie zuvor. Es wird zunehmend eng in der Stadt. Nicht zuletzt dadurch bedingt, dass immer mehr Senioren ihr Häuschen im Grünen gegen ein seniorengerechtes Wohnen in der Stadt mit kurzen Wegen zum Bäcker, zum Arzt und zum Apotheker eintauschen wollen, auch Familien ziehen wieder zurück in die Stadt. Pendeln mit mehr als 50 km pro Strecke wird zunehmend unattraktiv, steuerlich rechnet sich das schon lange nicht mehr, zu hoch sind die Benzinpreise mittlerweile. Da ist der vermeintliche Miet- und Wohnvorteil schnell dahin und wird durch vielseitige Freizeitangebote und gute Bildungsangebote, die Stuttgart gegenüber dem Umland hat, schnell aufgewogen.

Was ist zu tun, fragen uns dieser Tage viele unserer Eigentümer und Kunden. Raten kann man auf jeden Fall, seine Immobilie zeitgemäss auszustatten. Zum einen durch energetische Massnahmen einen guten Energiestandard zu schaffen, zum anderen auch die technischen Standards wie z. B. ein gut ausgebautes Kabelnetz nicht zu vernachlässigen, immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause und für die ist ein nicht vorhandener DSL oder Kabelanschluss fast schon ein k. o. Kriterium. Wer heute die Zeichen der Zeit verschläft und nicht langfristig investiert setzt den Wert seiner Immobilie aufs Spiel, Beispiele sind an dieser Stelle genug vorhanden.

Wer kaufen will, ist gut beraten, sich über die aktuelle Lage am Markt mit einem Makler seines Vertrauens zu beraten. Der Kaufpreis sollte dabei nie der alleinige Entscheidungsfaktor sein. Wichtiger ist es, sich das Umfeld der Immobilie anzuschauen, wer sie z. B. verwaltet und wie die Gemeinschaft der Eigentümer zueinander im Verhältnis steht. Zur Zeit steht Deutschland auch vor einem demographischen Wandel, das alles sollte man beim Kauf bedenken, denn Immobilien waren noch nie ein kurzfristiges Geschäft.

Ab in die Hecke! Neues Urteil des BGH

Das BGH hat in einem neuen Urteil seine Rechtsprechung aus den Jahren 2007 und 2008 bekräftigt.

Vorliegender Fall wurde verhandelt: 2 Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft stritten über den Rückschnitt einer 7,6m hohen Thujahecke, die weniger als 2m von der angrenzenden Sondernutzungsfläche wachsen. Der beklagte Eigentümer brachte hervor, dass er nur Zustandsstörer sei und daher nicht zum Rückschnitt der Hecke verpflichtet sei. Das Gericht sah dies jedoch anders. Der beklagte Eigentümer sei tatsächlich und rechtlich in der Lage die Störung zu beseitigen und zudem durch seinen maßgebenden Willen der Zustand aufrechterhalten wird. Der Eigentümer muss die Hecke daher zurückschneiden.

BGH, Beschluss vom 4.3.2010 V ZB 130/09

Unsere aktuellen Wohnungsangebote

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